Allgemeine Geschäftsbedinungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Hotelmedien GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichende Vereinbarungen werden von Hotelmedien GmbH nicht anerkannt und sind auch ohne ausdrücklichen schriftlichen Widerspruch von Hotelmedien GmbH nicht Vertragsinhalt. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Hotelmedien GmbH .
1.2 Mit Erteilung eines Auftrages an Hotelmedien GmbH auf Grundlage eines Angebotes gemäß Ziffer 2.1 dieser AGB oder Entgegennahme der Lieferung von Hotelmedien GmbH erkennt der Auftraggeber ausdrücklich die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Angebot- und Liefergegenstand
2.1 Die Angebote von Hotelmedien GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Hotelmedien GmbH zustande.
2.2 Die Verantwortung für die Auswahl der vom Auftraggeber bestellten Systeme, Geräte und Teile (im folgenden Waren) bzw. der vom Käufer gewünschten Leistungen einschließlich das mit den Lieferungen und Leistungen durch Hotelmedien GmbH beabsichtigte Leistungsergebnis liegt beim Auftraggeber.
2.3 Die zu einem Auftrag oder Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstigen Daten sind nur annähernd maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.4 Änderungen der technischen Ausführung der bestellten Waren und Leistungen sind zulässig, soweit nicht hierdurch eine wesentliche Funktionsänderung eintritt oder der Auftraggeber nachweist, daß die Änderung für ihn unzumutbar ist
2.5 Hotelmedien GmbH ist nicht verpflichtet, von ihr gelieferte Waren im Rahmen der Aufstellung und der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen des Auftraggebers zu verbinden.
2.6 Die von Hotelmedien GmbH hergestellten Waren sind nur für Endkunden in den Ländern bestimmt, die die Export-Kontrollbestimmungen des Bundesamtes für Wirtschaft einhalten. Jede Wiederausfuhr in Drittländer ohne Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft bzw. jede behördliche nicht genehmigte Verwendung oder Verwertung der von Hotelmedien GmbH gelieferten Waren ist – soweit nicht ausdrücklich in den Lieferbedingungen bezeichnet – unzulässig und verpflichtet den Auftraggeber gegenüber Hotelmedien GmbH zum Schadenersatz
2.7 Sollte der Käufer mit den von Hotelmedien GmbH gelieferten Waren neue Waren herstellen, z. B. durch Einbau, Umbau, Zusammenfügen, Verarbeitung etc. oder sich durch das Anbringen seines Namens, seines Warenzeichens oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgeben, so ist ausschließlich der Auftraggeber verpflichtet, für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen Sorge zu tragen und die Geräte mit einem entsprechenden Nachweis zu versehen.
3. Lieferungen und Leistungen
3.1 Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Hotelmedien GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Hotelmedien GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.
3.2 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt Hotelmedien GmbH ausdrücklich vorbehalten.
3.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Waren zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurden. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Waren aus Gründen, die nicht von Hotelmedien GmbH zu vertreten sind, so können die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers eingelagert werden.
3.4 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Hotelmedien GmbH vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Hotelmedien GmbH oder beim Zulieferer und Hersteller eintreten, wie z. B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Durch Zulieferanten und Hersteller zu verantwortende Lieferverzögerungen und deren Konsequenzen übernimmt Hotelmedien GmbH keine Haftung.
Sollte Hotelmedien GmbH mit einer Lieferung mehr als 6 Wochen in Verzug geraten, kann der Auftraggeber nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist auch Hotelmedien GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern nicht anders vereinbart, ist Hotelmedien GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern nicht anders vereinbart, ist Hotelmedien GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Auftraggebers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.
4. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine
4.1 Falls der Auftraggeber bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise nicht abnimmt oder Verschiebung von Lieferterminen mit Hotelmedien GmbH vereinbart, die er zu vertreten hat, kann Hotelmedien GmbH ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz in Höhe von 25 % des Listenpreises der Bestellung geltend machen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger an zu setzen wenn Hotelmedien GmbH einen höheren Schaden nachweist oder der Auftraggeber nachweist das ein geringere Schaden entstanden oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
4.2 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat Hotelmedien GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können vom Käufer nicht mehr storniert werden.
4.3 Solange und soweit sich der Auftraggeber mit der Erfüllung von Vertragspflichten, insbesondere der Zahlungspflicht in Verzug befindet, ist Hotelmedien GmbH berechtigt, die Lieferung von Waren und den Abschluß weiterer Verträge von der Stellung banküblicher Sicherheiten abhängig zu machen; darüberhinaus ist Hotelmedien GmbH berechtigt, den Abschluß neuer Verträge von der Vereinbarung einer Zahlung gegen Vorkasse abhängig zu machen.
5. Abnahme und Gefahrenübergang
5.1 Der Auftraggeber hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
5.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Gegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
5.3 Die Gefahr geht mit Übergabe der Waren an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die vom Auftraggeber benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe der Waren an den Auftraggeber oder dessen Beauftragten auf den Auftraggeber über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von Hotelmedien GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
6. Preis und Zahlung
6.1 Die sich aus dem Angebot ergebenden Preise sind verbindlich. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderslautend vereinbart, gelten die genannten Preise ab Werk. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wird.
6.2 Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt wie vereinbart. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für Hotelmedien GmbH kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Hotelmedien GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinaus gehenden Verzugschadens bleibt unberührt.
6.3 Hotelmedien GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Hotelmedien GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
6.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
6.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Hotelmedien GmbH über den Betrag verfügen kann. Bei Entgegennahme von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
6.6 Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Auftraggebers erkennen lassen, kann Hotelmedien GmbH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen, einschließlich derjenigen, für die Hotelmedien GmbH Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt Eigentum von Hotelmedien GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber.
7.2 Der Auftraggeber ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf das Eigentum der Hotelmedien GmbH hinzuweisen und Hotelmedien GmbH unverzüglich schriftlich per EInschreiben mit Rückschein zu unterrichten. Bei durch Hotelmedien GmbH schriftlich zugestimmter Weiterveräußerung an Dritte ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, daß der Dritte die Rechte von Hotelmedien GmbH berücksichtigt.
7.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Hotelmedien GmbH gehörenden Waren erwirbt Hotelmedien GmbH Miteigentum anteilig am Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für Hotelmedien GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Hotelmedien GmbH zu verpflichten. An der verarbeitenden Ware entsteht Miteigentum von Hotelmedien GmbH im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
7.4 Bei Zahlungsverzug, noch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Hotelmedien GmbH an den Auftraggeber, oder bei Vermögensverfall des Auftraggebers darf Hotelmedien GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume auf Kosten des Auftraggebers betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
7.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Hotelmedien GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
7.6 Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an Hotelmedien GmbH ab. Hotelmedien GmbH ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und –verpflichtet. Auf Verlangen von Hotelmedien GmbH wird der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen benennen. Hotelmedien GmbH darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.
7.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von Hotelmedien GmbH um mehr als 20 %, gibt Hotelmedien GmbH auf Verlangen des Auftraggebers den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
7.8 Beide Parteien sind sich darüber einig, daß im Falle von Zweifeln hinsichtlich der Rechtswirksamkeit der vorgenannten Klauseln (7.1 – 7.7) ein einfacher Eigentumsvorbehalt aufgrund eines üblichen Handelsbrauchs als stillschweigend vereinbart gilt.
7.9 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Waren bleiben im Eigentum von Hotelmedien GmbH . Sie dürfen vom Auftraggeber nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit Hotelmedien GmbH benutzt werden und müssen Hotelmedien GmbH auf Wunsch innerhalb 5 Tage ordnungsmäß Verpackt frei zugestellt werden.
8. Gewährleistung
8.1 Im Falle der Nachbesserung übernimmt der Hersteller nach seinem Ermesssen die Reparatur oder die Ersatzlieferung eines gleichwertigen Gerätes. Alle sonstigen Kosten trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten die mangelhafte Ware an Hotelmedien GmbH oder nach dessen Weisung an den Hersteller zu senden.
8.2 Infrastruktur bedingte Störungen/Ausfälle stellen keine signifikante Beeinträchtigung der Systemfunktion da. Alle von uns gelieferten Geräte sind bei Bedarf bauseits per USV ab zu sichern. Der Kunde erhält die Garantieleistungen direkt durch den Hersteller. Hotelmedien GmbH gibt etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Auftraggeber weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Hotelmedien GmbH gibt keine Gewährleistung.
8.3 Im Gewährleistungsfall muß der Auftraggeber entsprechend der Herstellervorgaben handeln um die Mängel beseitigen zu lassen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Hotelmedien GmbH oder des Herstellers über.
8.4 Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß verpackt zugesandt, installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung von Hotelmedien GmbH Eingriffe durchgeführt oder Originalzeichen geändert oder beseitigt werden.
9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
9.1 Hotelmedien GmbH übernimmt keine Haftung dafür, daß die Waren gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber hat Hotelmedien GmbH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
9.2 Soweit die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Auftraggebers gefertigt wurden, hat der Auftraggeber Hotelmedien GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen.
10. Haftung
10.1 Die Haftung von Hotelmedien GmbH ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Hotelmedien GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
10.2 Die Haftung der Hotelmedien GmbH für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkhaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von Hotelmedien GmbH -Mitarbeitern, die als Erfüllungsgehilfen von Hotelmedien GmbH tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
10.3 Die Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von 6 Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Serviceleistung.
11. Export- und Importgenehmigungen
11.1 Von Hotelmedien GmbH gelieferte Waren und technisches Know-How sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Waren – einzeln oder in systemintegrierter Form – ist für den Auftraggeber genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Auftraggeber vereinbarten Lieferlandes. Der Auftraggeber muß sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon, ob der Auftraggeber den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Waren angibt, obliegt es dem Auftraggeber in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Waren exportiert.
11.2 Jede Weiterlieferung von Waren durch Auftraggeber an Dritte, mit und ohne Kenntnis der Hotelmedien GmbH , bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Auftraggeber haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Hotelmedien GmbH .
12. Abgeltung von Verpackungsentsorgung, Nachbesserungsarbeiten
12.1 Der Auftraggeber führt er die ordnungsgemäße Verpackungsentsorgung sowie die gemäß Ziffer 8.3 anfallenden Nachbesserungen selbst durch. Die im Zusammenhang damit entstehenden Aufwendungen sind mit dem Kaufpreis abgegolten.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13.2 Erfüllungsort für die Lieferungen der Waren und Vertragsprodukte ist der Hotelmedien GmbH -Standort, Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist D-78315 Radolfzell.
13.3 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sind ausgeschlossen.
14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. In einem solchen Falle werden die Vertragsparteien ungültige Bestimmungen durch solche Bestimmungen ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Zweck den ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen.